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3. Mose - Kp. 11 bis 13 - Luther 1912

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 3. Mose - 11. Kapitel

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach zu ihnen:

2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht: Das sind die Tiere, die ihr essen sollt unter allen Tieren auf Erden.

3 Alles, was die Klauen spaltet und wiederkäut unter den Tieren, das sollt ihr essen.

4 Was aber wiederkäut und hat Klauen und spaltet sie doch nicht, wie das Kamel, das ist euch unrein, und ihr sollt's nicht essen.

5 Die Kaninchen wiederkäuen wohl, aber sie spalten die Klauen nicht; darum sind sie unrein.

6 Der Hase wiederkäut auch, aber er spaltet die Klauen nicht; darum ist er euch unrein.

7 Und ein Schwein spaltet wohl die Klauen, aber es wiederkäut nicht; darum soll's euch unrein sein.

8 Von dieser Fleisch sollt ihr nicht essen noch ihr Aas anrühren; denn sie sind euch unrein.

9 Dies sollt ihr essen unter dem, was in Wassern ist: alles, was Flossfedern und Schuppen hat in Wassern, im Meer und in Bächen, sollt ihr essen.

10 Alles aber, was nicht Flossfedern und Schuppen hat im Meer und in Bächen, unter allem, was sich regt in Wassern, und allem, was lebt im Wasser, soll euch eine Scheu sein,

11 dass ihr von ihrem Fleisch nicht esst und vor ihrem Aas euch scheut.

12 Denn alles, was nicht Flossfedern und Schuppen hat in Wassern, sollt ihr scheuen.

13 Und dies sollt ihr scheuen unter den Vögeln, dass ihr's nicht esst: den Adler, den Habicht, den Fischaar,

14 den Geier, den Weih, und was seine Art ist,

15 und alle Raben mit ihrer Art,

16 den Strauss, die Nachteule, den Kuckuck, den Sperber mit seiner Art,

17 das Käuzlein, den Schwan, den Uhu,

18 die Fledermaus, die Rohrdommel,

19 den Storch, den Reiher, den Häher mit seiner Art, den Wiedehopf und die Schwalbe.

20 Alles auch, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füssen, das soll euch eine Scheu sein.

21 Doch das sollt ihr essen von allem, was sich regt und Flügel hat und geht auf vier Füssen: was noch zwei Beine hat, womit es auf Erden hüpft;

22 von demselben mögt ihr essen die Heuschrecken, als da ist: Arbe mit seiner Art und Solam mit seiner Art und Hargol mit seiner Art und Hagab mit seiner Art.

23 Aber alles, was sonst Flügel und vier Füsse hat, soll euch eine Scheu sein,

24 und sollt sie unrein achten. Wer solcher Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

25 Und wer dieser Aase eines tragen wird, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis auf den Abend.

26 Darum alles Getier, das Klauen hat und spaltet sie nicht und wiederkäuet nicht, das soll euch unrein sein.

27 Und alles, was auf Tatzen geht unter den Tieren, die auf vier Füssen gehen, soll euch unrein sein; wer ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis auf den Abend.

28 Und wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis auf den Abend; denn solche sind euch unrein.

29 Diese sollen euch auch unrein sein unter den Tieren, die auf Erden kriechen: das Wiesel, die Maus, die Kröte, ein jegliches mit seiner Art,

30 der Igel, der Molch, die Eidechse, die Blindschleiche und der Maulwurf;

31 die sind euch unrein unter allem, was da kriecht; wer ihr Aas anrührt, der wird unrein sein bis auf den Abend.

32 Und alles, worauf ein solch totes Aas fällt, das wird unrein, es sei allerlei hölzernes Gefäss oder Kleider oder Fell oder Sack; und alles Gerät, womit man etwas schafft, soll man ins Wasser tun, und es ist unrein bis auf den Abend; alsdann wird's rein.

33 Allerlei irdenes Gefäss, wo solcher Aas hineinfällt, wird alles unrein, was darin ist; und sollt's zerbrechen.

34 Alle Speise, die man isst, so solch Wasser hineinkommt, ist unrein; und aller Trank, den man trinkt in allerlei solchem Gefäss, ist unrein.

35 Und alles, worauf solches Aas fällt, wird unrein, es sei ein Ofen oder Kessel, so soll man's zerbrechen; denn es ist unrein und soll euch unrein sein.

36 Doch die Brunnen und Gruben und Teiche bleiben rein. Wer aber ihr Aas anrührt, ist unrein.

37 Und ob solch ein Aas fiele auf Samen, den man sät, so ist er doch rein.

38 Wenn man aber Wasser über den Samen gösse, und fiele darnach ein solch Aas darauf, so würde er euch unrein.

39 Wenn ein Tier stirbt, das ihr essen mögt: wer das Aas anrührt, der ist unrein bis an den Abend.

40 Wer von solchem Aas isst, der soll sein Kleid waschen und wird unrein sein bis an den Abend. Also wer auch trägt ein solch Aas, soll sein Kleid waschen, und ist unrein bis an den Abend

41 Was auf Erden schleicht, das soll euch eine Scheu sein, und man soll's nicht essen.

42 Alles, was auf dem Bauch kriecht, und alles, was auf vier oder mehr Füssen geht, unter allem, was auf Erden schleicht, sollt ihr nicht essen; denn es soll euch eine Scheu sein.

43 Macht eure Seelen nicht zum Scheusal und verunreinigt euch nicht an ihnen, dass ihr euch besudelt.

44 Denn ich bin der HERR, euer Gott. Darum sollt ihr euch heiligen, dass ihr heilig seid, denn ich bin heilig, und sollt eure Seelen nicht verunreinigen an irgend einem kriechenden Tier, das auf Erden schleicht.

45 Denn ich bin der HERR, der euch aus Ägyptenland geführt hat, dass ich euer Gott sei. Darum sollt ihr heilig sein, denn ich bin heilig.

46 Dies ist das Gesetz von den Tieren und Vögeln und allerlei Tieren, die sich regen im Wasser, und allerlei Tieren, die auf Erden schleichen,

47 dass ihr unterscheiden könnt, was unrein und rein ist, und welches Tier man essen und welches man nicht essen soll.

 3. Mose - 12. Kapitel

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Rede mit den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und gebiert ein Knäblein, so soll sie sieben Tage unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet.

3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden.

4 Und sie soll daheimbleiben dreiunddreissig Tage im Blut ihrer Reinigung. Kein Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis dass die Tage ihrer Reinigung aus sind.

5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.

6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung aus sind für den Sohn oder für die Tochter, soll sie ein jähriges Lamm bringen zum Brandopfer und eine junge Taube oder Turteltaube zum Sündopfer dem Priester vor die Tür der Hütte des Stifts.

7 Der soll es opfern vor dem HERRN und sie versöhnen, so wird sie rein von ihrem Blutgang. Das ist das Gesetz für die, so ein Knäblein oder Mägdlein gebiert.

8 Vermag aber ihre Hand nicht ein Schaf, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer, die andere zum Sündopfer; so soll sie der Priester versöhnen, dass sie rein werde.

 3. Mose - 13. Kapitel

1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach:

2 Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiss wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.

3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, dass die Haare in Weiss verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist's gewiss der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.

4 Wenn aber etwas eiterweiss ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiss verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschliessen sieben Tage

5 und am siebenten Tage besehen. Ist's, dass das Mal bleibt, wie er's zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,

6 so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschliessen. Und wenn er ihn zum andermal am siebenten Tage besieht und findet, dass das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Wenn aber der Grind weiterfrisst in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen,

8 wenn dann da der Priester sieht, dass der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss Aussatz.

9 Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.

10 Wenn derselbe sieht und findet, dass Weisses aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiss verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,

11 so ist's gewiss ein alter Aussatz in der Haut des Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschliessen; denn er ist schon unrein.

12 Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füsse, alles, was dem Priester vor Augen sein mag,

13 wenn dann der Priester besieht und findet, dass der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiss verwandelt ist; denn er ist rein.

14 Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.

15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiss Aussatz.

16 Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiss, so soll er zum Priester kommen.

17 Und wenn der Priester besieht und findet, dass das Mal ist in Weiss verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.

18 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,

19 darnach an demselben Ort etwas Weisses auffährt oder rötliches Eiterweiss wird, soll er vom Priester besehen werden.

20 Wenn dann der Priester sieht, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiss verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.

21 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiss sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschliessen.

22 Frisst es weiter in der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal.

23 Bleibt aber das Eiterweiss also stehen und frisst nicht weiter, so ist's die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.

24 Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weissrötlich oder weiss ist

25 und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiss verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist's gewiss Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.

26 Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht in Weiss verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschliessen;

27 und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat's weitergefressen an der Haut, so soll er unrein urteilen; denn es ist Aussatz.

28 Ist's aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist's ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.

29 Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat

30 und der Priester das Mal besieht und findet, dass das Ansehen der Haut tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.

31 Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die andere Haut und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschliessen.

32 Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,

33 soll er sich scheren, doch dass er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschliessen.

34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer als die andere Haut, so soll er ihn rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.

35 Frisst aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,

36 und der Priester besieht und findet, dass der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.

37 Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.

38 Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiss ist

39 und der Priester sieht daselbst, dass das Eiterweiss schwindet, das ist ein weisser Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.

40 Wenn einem Manne die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein.

41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.

42 Wird aber an der Glatze, oder wo er kahl ist, ein weisses oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.

43 Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, dass ein weisses oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,

44 so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.

45 Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloss und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!

46 Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen und seine Wohnung soll ausserhalb des Lagers sein.

47 Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,

48 am Aufzug oder am Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,

49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgend einem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Mal des Aussatzes; darum soll's der Priester besehen.

50 Und wenn er das Mal sieht, soll er's einschliessen sieben Tage.

51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.

52 Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.

53 Wird aber der Priester sehen, dass das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,

54 so soll er gebieten, dass man solches wasche, worin solches Mal ist, und soll's einschliessen andere sieben Tage.

55 Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist's unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat's vorn oder hinten schäbig gemacht.

56 Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er's abreissen vom Kleid, vom Fell, von Aufzug oder vom Eintrag.

57 Wird's aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist's ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.

58 Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist's rein.

59 Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.

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