5. Mose - 21. Kapitel1 Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird einzunehmen, und er liegt im Felde und man weiss nicht, wer ihn erschlagen hat, 2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und von dem Erschlagenen messen bis an die Städte, die umher liegen. 3 Welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine junge Kuh von den Rindern nehmen, mit der man nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat, 4 und sollen sie hinabführen in einen kiesigen Grund, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst im Grund ihr den Hals brechen. 5 Da sollen herzukommen die Priester, die Kinder Levi; denn der HERR, dein Gott, hat sie erwählt, dass sie ihm dienen und in seinem Namen segnen, und nach ihrem Mund sollen alle Sachen und alle Schäden gerichtet werden. 6 Und alle Ältesten der Stadt sollen herzutreten zu dem Erschlagenen und ihre Hände waschen über die junge Kuh, der im Grunde der Hals gebrochen ist, 7 und sollen antworten und sagen: Unsre Hände haben dies Blut nicht vergossen, so haben's auch unsre Augen nicht gesehen. 8 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du, HERR, erlöst hast; lege nicht das unschuldige Blut auf dein Volk Israel! So werden sie über dem Blut versöhnt sein. 9 Also sollst du das unschuldige Blut von dir tun, dass du tust, was recht ist vor den Augen des HERRN. 10 Wenn du in einen Streit ziehst wider deine Feinde, und der HERR, dein Gott, gibt sie dir in deine Hände, dass du ihre Gefangenen wegführst, 11 und siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und hast Lust zu ihr, dass du sie zum Weibe nehmest, 12 so führe sie in dein Haus und lass sie ihr Haar abscheren und ihre Nägel beschneiden 13 und die Kleider ablegen, darin sie gefangen ist, und lass sie sitzen in deinem Hause und beweinen einen Monat lang ihren Vater und ihre Mutter; darnach gehe zu ihr und nimm sie zur Ehe und lass sie dein Weib sein. 14 Wenn du aber nicht mehr Lust zu ihr hast, so sollst du sie gehen lassen, wohin sie will, und nicht um Geld verkaufen noch versetzen, darum dass du sie gedemütigt hast. 15 Wenn jemand zwei Weiber hat, eine, die er liebhat, und eine, die er hasst, und sie ihm Kinder gebären, beide, die liebe und die unwerte, dass der Erstgeborene von der unwerten ist, 16 und die Zeit kommt, dass er seinen Kindern das Erbe austeile, so kann er nicht den Sohn der liebsten zum erstgeborenen Sohn machen für den erstgeborenen Sohn der unwerten, 17 sondern er soll den Sohn der unwerten für den ersten Sohn erkennen, dass er ihm zwiefältig gebe von allem, was vorhanden ist; denn derselbe ist der Erstling seiner Kraft, und der Erstgeburt Recht ist sein. 18 Wenn jemand einen eigenwilligen und ungehorsamen Sohn hat, der seines Vaters und seiner Mutter Stimme nicht gehorcht und, wenn sie ihn züchtigen, ihnen nicht gehorchen will, 19 so sollen ihn Vater und Mutter greifen und zu den Ältesten der Stadt führen und zu dem Tor des Orts, 20 und zu den Ältesten der Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist eigenwillig und ungehorsam und gehorcht unsrer Stimme nicht und ist ein Schlemmer und ein Trunkenbold. 21 So sollen ihn steinigen alle Leute der Stadt, dass er sterbe, und sollst also das Böse von dir tun, dass es ganz Israel höre und sich fürchte. 22 Wenn jemand eine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist, und wird getötet, und man hängt ihn an ein Holz, 23 so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben, denn ein Gehenkter ist verflucht bei Gott, auf dass du dein Land nicht verunreinigst, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe. 5. Mose - 22. Kapitel1 Wenn du deines Bruders Ochsen oder Schaf siehst irregehen, so sollst du dich nicht entziehen von ihnen, sondern sollst sie wieder zu deinem Bruder führen. 2 Wenn aber dein Bruder dir nicht nahe ist und du kennst ihn nicht, so sollst du sie in dein Haus nehmen, dass sie bei dir seien, bis sie dein Bruder suche, und sollst sie ihm dann wiedergeben. 3 Also sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du kannst dich nicht entziehen. 4 Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehst fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen. 5 Ein Weib soll nicht Mannsgewand tragen, und ein Mann soll nicht Weiberkleider antun; denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du auf dem Wege findest ein Vogelnest auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, und dass die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du nicht die Mutter mit den Jungen nehmen, 7 sondern sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf dass dir's wohl gehe und du lange lebest. 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache eine Lehne darum auf deinem Dache, auf dass du nicht Blut auf dein Haus ladest, wenn jemand herabfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit mancherlei besäen, dass nicht dem Heiligtum verfalle die Fülle, der Same, den du gesät hast, samt dem Ertrage des Weinbergs. 10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und Esel. 11 Du sollst nicht anziehen ein gemengtes Kleid, von Wolle und Leinen zugleich. 12 Du sollst dir Quasten machen an den Zipfeln deines Mantels mit dem du dich bedeckst. 13 Wenn jemand ein Weib nimmt und wird ihr gram, wenn er zu ihr gegangen ist, 14 und legt ihr etwas Schändliches auf und bringt ein böses Geschrei über sie aus und spricht: Das Weib habe ich genommen, und da ich mich zu ihr tat, fand ich sie nicht Jungfrau, 15 so sollen Vater und Mutter der Dirne sie nehmen und vor die Ältesten der Stadt in dem Tor hervorbringen der Dirne Jungfrauschaft. 16 Und der Dirne Vater soll sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben; nun ist er ihr gram geworden 17 und legt ein schändlich Ding auf sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht Jungfrau gefunden; hier ist die Jungfrauschaft meiner Tochter. Und sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 So sollen die Ältesten der Stadt den Mann nehmen und züchtigen 19 und um hundert Silberlinge büssen und dieselben der Dirne Vater geben, darum dass er eine Jungfrau in Israel berüchtigt hat; und er soll sie zum Weibe haben, dass er sie sein Leben lang nicht lassen möge. 20 Ist's aber Wahrheit, dass die Dirne nicht ist Jungfrau gefunden, 21 so soll man sie heraus vor die Tür ihres Vaters Hauses führen, und die Leute der Stadt sollen sie zu Tode steinigen, darum dass sie eine Torheit in Israel begangen und in ihres Vaters Hause gehurt hat; und sollst das Böse von dir tun. 22 Wenn jemand gefunden wird, der bei einem Weibe schläft, die einen Ehemann hat, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib, bei dem er geschlafen hat; und sollst das Böse von Israel tun. 23 Wenn eine Dirne jemand verlobt ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt und schläft bei ihr, 24 so sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Tor ausführen und sollt sie steinigen, dass sie sterben; die Dirne darum, dass sie nicht geschrieen hat, da sie doch in der Stadt war; den Mann darum, dass er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir tun. 25 Wenn aber jemand eine verlobte Dirne auf dem Felde kriegt und ergreift sie und schläft bei ihr, so soll der Mann allein sterben, der bei ihr geschlafen hat, 26 und der Dirne sollst du nichts tun; denn sie hat keine Sünde des Todes wert getan, sondern gleich wie jemand sich wider seinen Nächsten erhöbe und schlüge ihn tot, so ist dies auch. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Dirne schrie, und war niemand, der ihr half. 28 Wenn jemand an eine Jungfrau kommt, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und schläft bei ihr, und es findet sich also, 29 so soll, der bei ihr geschlafen hat, ihrem Vater fünfzig Silberlinge geben und soll sie zum Weibe haben, darum dass er sie geschwächt hat; er kann sie nicht lassen sein Leben lang. 30 23:1 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen und nicht aufdecken seines Vaters Decke. 5. Mose - 23. Kapitel1 23:2 Es soll kein Zerstossener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. 2 23:3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 23:4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen, 4 23:5 darum dass sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte. 5 23:6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, dass dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 6 23:7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 7 23:8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 23:9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen. 9 23:10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen. 10 23:11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, dass ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, 11 23:12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 12 23:13 Und du sollst draussen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 23:14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draussen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 23:15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, dass er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. 15 23:16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat. 16 23:17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. 17 23:18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. 18 23:19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. 19 23:20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. 20 23:21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 21 23:22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. 22 23:23 Wenn du das Geloben unterwegs lässt, so ist dir's keine Sünde. 23 23:24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 23:25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäss tun 25 23:26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren.
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