Die Bibel - Altes und Neues Testament
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4. Mose - Kp. 28 bis 30 - Luther 1912

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 4. Mose - 28. Kapitel

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Gebiete den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Die Opfer meines Brots, welches mein Opfer des süssen Geruchs ist, sollt ihr halten zu seiner Zeit, dass ihr mir's opfert.

3 Und sprich zu ihnen: Das sind die Opfer, die ihr dem HERRN opfern sollt: jährige Lämmer, die ohne Fehl sind, täglich zwei zum täglichen Brandopfer,

4 Ein Lamm des Morgens, das andere gegen Abend;

5 dazu ein zehntel Epha Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, das gestossen ist, ein viertel Hin.

6 Das ist das tägliche Brandopfer, das ihr am Berge Sinai opfertet, zum süssen Geruch ein Feuer dem HERRN.

7 Dazu ein Trankopfer je zu einem Lamm ein viertel Hin. Im Heiligtum soll man den Wein des Trankopfers opfern dem HERRN.

8 Das andere Lamm sollst du gegen Abend zurichten; mit dem Speisopfer wie am Morgen und mit einem Trankopfer sollst du es machen zum Opfer des süssen Geruchs dem HERRN.

9 Am Sabbattag aber zwei jährige Lämmer ohne Fehl und zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, und sein Trankopfer.

10 Das ist das Brandopfer eines jeglichen Sabbats ausser dem täglichen Brandopfer samt seinem Trankopfer.

11 Aber des ersten Tages eurer Monate sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer opfern: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

12 und je drei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Farren; zwei Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Widder;

13 und je ein Zehntel Semmelmehl zum Speisopfer, mit Öl gemengt, zu einem Lamm. Das ist das Brandopfer des süssen Geruchs, ein Opfer dem HERRN.

14 Und ihr Trankopfer soll sein ein halbes Hin Wein zum Farren, ein drittel Hin zum Widder, ein viertel Hin zum Lamm. Das ist das Brandopfer eines jeglichen Monats im Jahr.

15 Dazu soll man einen Ziegenbock zum Sündopfer dem HERRN machen ausser dem täglichen Brandopfer und seinem Trankopfer.

16 Aber am vierzehnten Tage des ersten Monats ist das Passah des HERRN.

17 Und am fünfzehnten Tage desselben Monats ist Fest. Sieben Tage soll man ungesäuertes Brot essen.

18 Der erste Tag soll heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an ihm tun

19 und sollt dem HERRN Brandopfer tun: Zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

20 samt ihren Speisopfern: Drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, und zwei Zehntel zu dem Widder,

21 und je ein Zehntel auf ein Lamm unter den sieben Lämmern;

22 dazu einen Bock zum Sündopfer, dass ihr versöhnt werdet.

23 Und sollt solches tun ausser dem Brandopfer am Morgen, welche das tägliche Brandopfer ist.

24 Nach dieser Weise sollt ihr alle Tage, die sieben Tage lang, das Brot opfern zum Opfer des süssen Geruchs dem HERRN ausser dem täglichen Brandopfer, dazu sein Trankopfer.

25 Und der siebente Tag soll bei euch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun.

26 Und der Tag der Erstlinge, wenn ihr opfert das neue Speisopfer dem HERRN, wenn eure Wochen um sind, soll heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

27 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum süssen Geruch: zwei junge Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer;

28 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu einem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

29 und je ein Zehntel zu einem Lamm der sieben Lämmer;

30 und einen Ziegenbock, euch zu versöhnen.

31 Dies sollt ihr tun ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer. Ohne Fehl soll's sein, dazu ihre Trankopfer.

 4. Mose - 29. Kapitel

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-

2 und sollt Brandopfer tun zum süssen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;

5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-

6 ausser dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -,zum süssen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,

8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süssen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;

11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süssen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süssen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

38 dazu einen Bock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, ausserdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

40 30:1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

 4. Mose - 30. Kapitel

1 30:2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:

2 30:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

3 30:4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,

4 30:5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.

5 30:6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

6 30:7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,

7 30:8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.

8 30:9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.

9 30:10 Das Gelübde einer Witwe und Verstossenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.

10 30:11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,

11 30:12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.

12 30:13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.

13 30:14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:

14 30:15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum dass er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;

15 30:16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.

16 30:17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

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