5. Mose - 23. Kapitel1 23:2 Es soll kein Zerstossener noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. 2 23:3 Es soll auch kein Hurenkind in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied, sondern soll allewege nicht in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 23:4 Die Ammoniter und Moabiter sollen nicht in die Gemeinde des HERRN kommen, auch nach dem zehnten Glied; sondern sie sollen nimmermehr hineinkommen, 4 23:5 darum dass sie euch nicht entgegenkamen mit Brot und Wasser auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, vielmehr wider euch dingten den Bileam, den Sohn Beors von Pethor aus Mesopotamien, dass er dich verfluchen sollte. 5 23:6 Aber der HERR, dein Gott, wollte Bileam nicht hören und wandelte dir den Fluch in den Segen, darum, dass dich der HERR, dein Gott, liebhatte. 6 23:7 Du sollst nicht ihren Frieden noch ihr Bestes suchen dein Leben lang ewiglich. 7 23:8 Den Edomiter sollst du nicht für eine Greuel halten; er ist dein Bruder. Den Ägypter sollst du auch nicht für einen Greuel halten; denn du bist ein Fremdling in seinem Lande gewesen. 8 23:9 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, sollen in die Gemeinde des HERRN kommen. 9 23:10 Wenn du ausziehst wider deine Feinde und ein Lager aufschlägst, so hüte dich vor allem Bösen. 10 23:11 Wenn jemand unter dir ist, der nicht rein ist, dass ihm des Nachts etwas widerfahren ist, der soll hinaus vor das Lager gehen und nicht wieder hineinkommen, 11 23:12 bis er vor abends sich mit Wasser bade; und wenn die Sonne untergegangen ist, soll er wieder ins Lager gehen. 12 23:13 Und du sollst draussen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 23:14 Und sollst eine Schaufel haben, und wenn du dich draussen setzen willst, sollst du damit graben; und wenn du gesessen hast, sollst du zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 23:15 Denn der HERR, dein Gott, wandelt unter deinem Lager, dass er dich errette und gebe deine Feinde vor dir dahin. Darum soll dein Lager heilig sein, dass nichts Schändliches unter dir gesehen werde und er sich von dir wende. 15 23:16 Du sollst den Knecht nicht seinem Herrn überantworten, der von ihm zu dir sich entwandt hat. 16 23:17 Er soll bei dir bleiben an dem Ort, den er erwählt in deiner Tore einem, wo es ihm gefällt; und sollst ihn nicht schinden. 17 23:18 Es soll keine Hure sein unter den Töchtern Israels und kein Hurer unter den Söhnen Israels. 18 23:19 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen aus irgend einem Gelübde; denn das ist dem HERRN, deinem Gott, beides ein Greuel. 19 23:20 Du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, weder Geld noch mit Speise noch mit allem, womit man wuchern kann. 20 23:21 Von den Fremden magst du Zinsen nehmen, aber nicht von deinem Bruder, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du vornimmst in dem Lande, dahin du kommst, es einzunehmen. 21 23:22 Wenn du dem HERRN ein Gelübde tust, so sollst du es nicht verziehen zu halten; denn der HERR, dein Gott, wird's von dir fordern, und es wird dir Sünde sein. 22 23:23 Wenn du das Geloben unterwegs lässt, so ist dir's keine Sünde. 23 23:24 Aber was zu deinen Lippen ausgegangen ist, sollst du halten und darnach tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, freiwillig gelobt hast, was du mit deinem Munde geredet hast. 24 23:25 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt hast; aber du sollst nichts in dein Gefäss tun 25 23:26 Wenn du in die Saat deines Nächsten gehst, so magst du mit der Hand Ähren abrupfen; aber mit der Sichel sollst du nicht darin hin und her fahren. 5. Mose - 24. Kapitel1 Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie, und sie nicht Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Scheidebrief schreiben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Haus entlassen. 2 Wenn sie dann aus seinem Hause gegangen ist und hingeht und wird eines andern Weib, 3 und der andere ihr auch gram wird und einen Scheidebrief schreibt und ihr in die Hand gibt und sie aus seinem Hause lässt, oder so der andere Mann stirbt, der sie zum Weibe genommen hatte: 4 so kann sie ihr erster Mann, der sie entliess, nicht wiederum nehmen, dass sie sein Weib sei, nachdem sie unrein ist, den solches ist ein Greuel vor dem HERRN, auf dass du nicht eine Sünde über das Land bringst, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat. 5 Wenn jemand kurz zuvor ein Weib genommen hat, der soll nicht in die Heerfahrt ziehen, und man soll ihm nichts auflegen. Er soll frei in seinem Hause sein ein Jahr lang, dass er fröhlich sei mit seinem Weibe, das er genommen hat. 6 Du sollst nicht zum Pfande nehmen den unteren und den oberen Mühlstein; denn damit hättest du das Leben zum Pfand genommen. 7 Wenn jemand gefunden wird, der aus seinen Brüdern, aus den Kindern Israel, eine Seele stiehlt, und versetzt oder verkauft sie: solcher Dieb soll sterben, dass du das Böse von dir tust. 8 Hüte dich bei der Plage des Aussatzes, dass du mit Fleiss haltest und tust alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren; wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's halten und darnach tun. 9 Bedenke, was der HERR, dein Gott, tat mit Mirjam auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget. 10 Wenn du deinem Nächsten irgend eine Schuld borgst, so sollst du nicht in sein Haus gehen und ihm ein Pfand nehmen, 11 sondern du sollst aussen stehen, und er, dem du borgst, soll sein Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber ein Dürftiger, so sollst du dich nicht schlafen legen über seinem Pfand, 13 sondern sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, dass er in seinem Kleide schlafe und segne dich. Das wird dir vor dem HERRN, deinem Gott, eine Gerechtigkeit sein. 14 Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind, 15 sondern sollst ihm seinen Lohn des Tages geben, dass die Sonne nicht darüber untergehe (denn er ist dürftig und erhält seine Seele damit), auf dass er nicht wider dich den HERRN anrufe und es dir Sünde sei. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder noch die Kinder für die Väter sterben, sondern ein jeglicher soll für seine Sünde sterben. 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisen nicht beugen und sollst der Witwe nicht das Kleid zum Pfand nehmen. 18 Denn du sollst gedenken, dass du Knecht in Ägypten gewesen bist und der HERR, dein Gott, dich von dort erlöst hat; darum gebiete ich dir, dass du solches tust. 19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe vergessen hast auf dem Acker, so sollst du nicht umkehren, dieselbe zu holen, sondern sie soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein, auf dass dich der HERR, dein Gott, segne in allen Werken deiner Hände. 20 Wenn du deine Ölbäume hast geschüttelt, so sollst du nicht nachschütteln; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht nachlesen; es soll des Fremdlings, des Waisen und der Witwe sein. 22 Und sollst gedenken, dass du Knecht in Ägyptenland gewesen bist; darum gebiete ich dir, dass du solches tust. 5. Mose - 25. Kapitel1 Wenn ein Hader ist zwischen Männern, so soll man sie vor Gericht bringen und sie richten und den Gerechten gerecht sprechen und den Gottlosen verdammen. 2 Und so der Gottlose Schläge verdient hat, soll ihn doch der Richter heissen niederfallen, und man soll ihm vor dem Richter eine Zahl Schläge geben nach dem Mass seiner Missetat. 3 Wenn man ihm vierzig Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht mehr schlagen, auf dass nicht, so man mehr Schläge gibt, er zuviel geschlagen werde und dein Bruder verächtlich vor deinen Augen sei. 4 Du sollst dem Ochsen, der da drischt, nicht das Maul verbinden. 5 Wenn Brüder beieinander wohnen und einer stirbt ohne Kinder, so soll des Verstorbenen Weib nicht einen fremden Mann draussen nehmen; sondern ihr Schwager soll sich zu ihr tun und sie zum Weibe nehmen und sie ehelichen. 6 Und den ersten Sohn, den sie gebiert, soll er bestätigen nach dem Namen seines verstorbenen Bruders, dass sein Name nicht vertilgt werde aus Israel. 7 Gefällt es aber dem Mann nicht, dass er sein Schwägerin nehme, so soll sie, seine Schwägerin hinaufgehen unter das Tor vor die Ältesten und sagen: Mein Schwager weigert sich, seinem Bruder einen Namen zu erwecken in Israel, und will mich nicht ehelichen. 8 So sollen ihn die Ältesten der Stadt fordern und mit ihm reden. Wenn er dann darauf besteht und spricht: Es gefällt mir nicht, sie zu nehmen, 9 so soll seine Schwägerin zu ihm treten vor den Ältesten und ihm einen Schuh ausziehen von seinen Füssen und ihn anspeien und soll antworten und sprechen: Also soll man tun einem jeden Mann, der seines Bruders Haus nicht erbauen will! 10 Und sein Namen soll in Israel heissen "des Barfüssers Haus". 11 Wenn zwei Männer miteinander hadern und des einen Weib läuft zu, dass sie ihren Mann errette von der Hand dessen, der ihn schlägt, und streckt ihre Hand aus und ergreift ihn bei seiner Scham, 12 so sollst du ihr die Hand abhauen, und dein Auge soll sie nicht verschonen. 13 Du sollst nicht zweierlei Gewicht in deinem Sack, gross und klein, haben; 14 und in deinem Hause soll nicht zweierlei Scheffel, gross und klein, sein. 15 Du sollst ein völlig und recht Gewicht und einen völligen und rechten Scheffel haben, auf dass dein Leben lange währe in dem Lande, das dir der HERR, dein Gott, geben wird. 16 Denn wer solches tut, der ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel wie alle, die übel tun. 17 Gedenke was dir die Amalekiter taten auf dem Wege, da ihr aus Ägypten zoget, 18 wie sie dich angriffen auf dem Wege und schlugen die letzten deines Heeres, alle die Schwachen, die dir hinten nachzogen, da du müde und matt warst, und fürchteten Gott nicht. 19 Wenn nun der HERR, dein Gott, dich zur Ruhe bringt von allen deinen Feinden umher im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt zum Erbe einzunehmen, so sollst du das Gedächtnis der Amalekiter austilgen unter dem Himmel. Das vergiss nicht!
|