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4. Mose - Kp. 29 bis 31 - Luther 1912

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 4. Mose - 29. Kapitel

1 Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-

2 und sollt Brandopfer tun zum süssen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

4 und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;

5 auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-

6 ausser dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist -,zum süssen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

7 Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,

8 sondern Brandopfer dem HERRN zum süssen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

9 mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,

10 und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;

11 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

12 Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heissen, dass ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern

13 und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süssen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,

15 und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;

16 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

19 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20 Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

21 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

22 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

23 Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

25 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

26 Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

28 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

29 Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

31 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

32 Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;

33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

34 dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

35 Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun

36 und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süssen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;

37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;

38 dazu einen Bock zum Sündopfer, ausser dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

39 Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, ausserdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

40 30:1 Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.

 4. Mose - 30. Kapitel

1 30:2 Und Mose redete mit den Fürsten der Stämme der Kinder Israel und sprach: das ist's, was der HERR geboten hat:

2 30:3 Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, dass er seine Seele verbindet, der soll sein Wort nicht aufheben, sondern alles tun, wie es zu seinem Munde ist ausgegangen.

3 30:4 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verbindet, solange sie in ihres Vaters Hause und ledig ist,

4 30:5 und ihr Gelübde und Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, kommt vor ihren Vater, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und all ihr Verbündnis, das sie ihrer Seele aufgelegt hat.

5 30:6 Wo aber ihr Vater ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so gilt kein Gelübde noch Verbündnis, das sie auf ihre Seele gelegt hat; und der HERR wird ihr gnädig sein, weil ihr Vater ihr gewehrt hat.

6 30:7 Wird sie aber eines Mannes und hat ein Gelübde auf sich oder ist ihr aus ihren Lippen ein Verbündnis entfahren über ihre Seele,

7 30:8 und der Mann hört es, und schweigt desselben Tages, wenn er's hört, so gilt ihr Gelübde und Verbündnis, das sie auf ihre Seele genommen hat.

8 30:9 Wo aber ihr Mann ihr wehrt des Tages, wenn er's hört, so ist ihr Gelübde los, das sie auf sich hat, und das Verbündnis, das ihr aus den Lippen entfahren ist über ihre Seele; und der HERR wird ihr gnädig sein.

9 30:10 Das Gelübde einer Witwe und Verstossenen, alles Verbündnis, das sie nimmt auf ihre Seele, das gilt auf ihr.

10 30:11 Wenn eine in ihres Mannes Hause gelobt oder sich mit einem Eide verbindet über ihre Seele,

11 30:12 und ihr Mann hört es, und schweigt dazu und wehrt es nicht, so gilt all dasselbe Gelübde und alles Verbündnis, das sie auflegt ihrer Seele.

12 30:13 Macht's aber ihr Mann des Tages los, wenn er's hört, so gilt das nichts, was aus ihren Lippen gegangen ist, was sie gelobt oder wozu sie sich verbunden hat über ihre Seele; denn ihr Mann hat's losgemacht, und der HERR wird ihr gnädig sein.

13 30:14 Alle Gelübde und Eide, die verbinden den Leib zu kasteien, mag ihr Mann bekräftigen oder aufheben also:

14 30:15 wenn er dazu schweigt von einem Tag zum andern, so bekräftigt er alle ihre Gelübde und Verbündnisse, die sie auf sich hat, darum dass er geschwiegen hat des Tages, da er's hörte;

15 30:16 wird er's aber aufheben, nachdem er's gehört hat, so soll er ihre Missetat tragen.

16 30:17 Das sind die Satzungen, die der HERR dem Mose geboten hat zwischen Mann und Weib, zwischen Vater und Tochter, solange sie noch ledig ist in ihres Vaters Hause.

 4. Mose - 31. Kapitel

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

2 Räche die Kinder Israel an den Midianitern, dass du darnach dich sammelst zu deinem Volk.

3 Da redete Mose mit dem Volk und sprach: Rüstet unter euch Leute zum Heer wider die Midianiter, dass sie den HERRN rächen an den Midianitern,

4 aus jeglichem Stamm tausend, dass ihr aus allen Stämmen Israels in das Heer schickt.

5 Und sie nahmen aus den Tausenden Israels je tausend eines Stammes, zwölftausend gerüstet zum Heer.

6 Und Mose schickte sie mit Pinehas, dem Sohn Eleasars, des Priesters, ins Heer und die heiligen Geräte und die Halldrommeten in seiner Hand.

7 Und sie führten das Heer wider die Midianiter, wie der HERR dem Mose geboten hatte, und erwürgten alles, was männlich war.

8 Dazu die Könige der Midianiter erwürgten sie samt ihren Erschlagenen, nämlich Evi, Rekem, Zur, Hur und Reba, die fünf Könige der Midianiter. Bileam, den Sohn Beors, erwürgten sie auch mit dem Schwert.

9 Und die Kinder Israel nahmen gefangen die Weiber der Midianiter und ihre Kinder; all ihr Vieh, alle ihre Habe und alle ihre Güter raubten sie,

10 und verbrannten mit Feuer alle ihre Städte ihrer Wohnungen und alle Zeltdörfer.

11 Und nahmen allen Raub und alles, was zu nehmen war, Menschen und Vieh,

12 und brachten's zu Mose und zu Eleasar, dem Priester, und zu der Gemeinde der Kinder Israel, nämlich die Gefangenen und das genommene Vieh und das geraubte Gut ins Lager auf der Moabiter Gefilde, das am Jordan liegt gegenüber Jericho.

13 Und Mose und Eleasar, der Priester, und alle Fürsten der Gemeinde gingen ihnen entgegen, hinaus vor das Lager.

14 Und Mose ward zornig über die Hauptleute des Heeres, die Hauptleute über tausend und über hundert waren, die aus dem Heer und Streit kamen,

15 und sprach zu ihnen: Warum habt ihr alle Weiber leben lassen?

16 Siehe, haben nicht dieselben die Kinder Israel durch Bileams Rat abwendig gemacht, dass sie sich versündigten am HERRN über dem Peor und eine Plage der Gemeinde des HERRN widerfuhr?

17 So erwürget nun alles, was männlich ist unter den Kindern, und alle Weiber, die Männer erkannt und beigelegen haben;

18 aber alle Kinder, die weiblich sind und nicht Männer erkannt haben, die lasst für euch leben.

19 Und lagert euch draussen vor dem Lager sieben Tage, alle, die jemand erwürgt oder Erschlagene angerührt haben, dass ihr euch entsündigt am dritten und am siebenten Tage, samt denen, die ihr gefangen genommen habt.

20 Und alle Kleider und alles Gerät von Fellen und alles Pelzwerk und alles hölzerne Gefäss sollt ihr entsündigen.

21 Und Eleasar, der Priester, sprach zu dem Kriegsvolk, das in den Streit gezogen war: Das ist das Gesetz, welches der HERR dem Mose geboten hat:

22 Gold, Silber, Erz, Eisen, Zinn und Blei

23 und alles was das Feuer leidet, sollt ihr durchs Feuer lassen gehen und reinigen; nur dass es mit dem Sprengwasser entsündigt werde. Aber alles, was das Feuer nicht leidet, sollt ihr durchs Wasser gehen lassen.

24 Und sollt eure Kleider waschen am siebenten Tage, so werdet ihr rein; darnach sollt ihr ins Lager kommen.

25 Und der HERR redete mit Mose und sprach:

26 Nimm die Summe des Raubes der Gefangenen, an Menschen und an Vieh, du und Eleasar, der Priester, und die obersten Väter der Gemeinde;

27 und gib die Hälfte denen, die ins Heer gezogen sind und die Schlacht getan haben, und die andere Hälfte der Gemeinde.

28 Du sollst aber dem HERRN heben von den Kriegsleuten, die ins Heer gezogen sind, je fünf Hunderten eine Seele, an Menschen, Rindern, Eseln und Schafen.

29 Von ihrer Hälfte sollst du es nehmen und dem Priester Eleasar geben zur Hebe dem HERRN.

30 Aber von der Hälfte der Kinder Israel sollst du je ein Stück von fünfzigen nehmen, an Menschen, Rindern, Eseln und Schafen und von allem Vieh, und sollst es den Leviten geben, die des Dienstes warten an der Wohnung des HERRN.

31 Und Mose und Eleasar, der Priester, taten, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

32 Und es war die übrige Ausbeute, die das Kriegsvolk geraubt hatte, sechsmal hundert und fünfundsiebzigtausend Schafe,

33 zweiundsiebzigtausend Rinder,

34 einundsechzigtausend Esel

35 und der Mädchen, die nicht Männer erkannt hatten, zweiunddreissigtausend Seelen.

36 Und die Hälfte, die denen, so ins Heer gezogen waren, gehörte, war an der Zahl dreihundertmal und siebenunddreissigtausend und fünfhundert Schafe;

37 davon wurden dem HERRN sechshundertfünfundsiebzig Schafe.

38 Desgleichen sechsunddreissigtausend Rinder; davon wurden dem HERRN zweiundsiebzig.

39 Desgleichen dreissigtausend und fünfhundert Esel; davon wurden dem HERRN einundsechzig.

40 Desgleichen Menschenseelen, sechzehntausend Seelen; davon wurden dem HERRN zweiunddreissig Seelen.

41 Und Mose gab solche Hebe des HERRN dem Priester Eleasar, wie ihm der HERR geboten hatte.

42 Aber die andere Hälfte, die Mose den Kindern Israel zuteilte von den Kriegsleuten,

43 nämlich die Hälfte, der Gemeinde zuständig, war auch dreihundertmal und siebenunddreissigtausend fünfhundert Schafe,

44 sechsunddreissigtausend Rinder,

45 dreissigtausend und fünfhundert Esel

46 und sechzehntausend Menschenseelen.

47 Und Mose nahm von dieser Hälfte der Kinder Israel je ein Stück von fünfzigen, sowohl des Viehs als der Menschen, und gab's den Leviten, die des Dienstes warteten an der Wohnung des HERRN, wie der HERR dem Mose geboten hatte.

48 Und es traten herzu die Hauptleute über die Tausende des Kriegsvolks, nämlich die über tausend und über hundert waren, zu Mose

49 und sprachen zu ihm: Deine Knechte haben die Summe genommen der Kriegsleute, die unter unsern Händen gewesen sind, und fehlt nicht einer.

50 Darum bringen wir dem HERRN Geschenke, was ein jeglicher gefunden hat von goldenem Geräte, Ketten, Armgeschmeide, Ringe, Ohrenringe und Spangen, dass unsere Seelen versöhnt werden vor dem HERRN.

51 Und Mose samt dem Priester Eleasar nahm von ihnen das Gold von allerlei Geräte.

52 Und alles Goldes Hebe, das sie dem HERRN hoben, war sechzehntausend und siebenhundertfünfzig Lot von den Hauptleuten über tausend und hundert.

53 Denn die Kriegsleute hatten geraubt ein jeglicher für sich.

54 Und Mose mit Eleasar, dem Priester, nahm das Gold von den Hauptleuten über tausend und hundert, und brachten es in die Hütte des Stifts zum Gedächtnis der Kinder Israel vor dem HERRN.

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